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Häufig gestellte Fragen

Wofür steht denn das «DNUG» eigentlich?

Ursprünglich stand das «DNUG» für «Deutsche Notes User Group». Es ging um «Notes» und es ging um «Deutschland». Mit der Ausweitung des Portfolios (Sametime, Connections, … und zuletzt BigFix) wie auch der Ausweitung unserer Aktivitäten auf den ganzen DACH-Raum, verstehen wir «DNUG» heute als Marke, sprich, es soll bewusst keine «lange Version» von «DNUG» geben.

Warum ist die DNUG ein eingetragener Verein (e.V.)?

Wir haben Einnahmen, Ausgaben und wir nehmen die Hilfe externer Mitarbeiter in Anspruch, die wir auf Stundenbasis bezahlen. Der geeignete, rechtliche Rahmen für so ein Konstrukt ist der «Eingetragene Verein».

Was kostet die DNUG Mitgliedschaft?

Wir kennen verschiedene Formen der Mitgliedschaft (Firmen, Persönliche, Hochschulen, Studenten). Details dazu findest Du HIER.

Wie kann ich Mitglied werden?

Füll einfach den Mitgliedsantrag aus und schicke ihn an uns. Den Mitgliedsantrag findest Du HIER.

Gibt es eine kostenlose Probemitgliedschaft?

Ja, gibt es. Diese ist auf 6 Monate beschränkt, einmalig (man kann also nicht immer wieder kommen und die 6 Monate „einfordern“) und auf persönliche Mitglieder beschränkt (gilt also nicht für Firmen-Mitglieder). Wenn Du das in Anspruch nehmen möchtest, dann schicke uns eine E-Mail an info(ät)dnug.de mit dem Betreff  „Schnupperabo“.

Gibt es kostenlose Veranstaltungen für Nichtmitglieder um die DNUG kennen zu lernen?

Nicht alle, aber viele unserer Online-Events sind kostenlos und stehen jedem Interessierten offen.

Gibt es die DNUG auch in anderen Ländern zum Beispiel in der Schweiz?

Ja. Auch wenn der Name das suggeriert, die DNUG ist keine nur auf Deutschland bezogene Organisation. Wir sind DACH-weit unterwegs und führen auch Veranstaltungen in Österreich und der Schweiz durch.

Wie kann ich mit anderen Community Mitgliedern in Kontakt treten?

Unsere Mitglieder können sich via Slack, Sametime oder Connections austauschen und zusammen arbeiten.

Was ist die «DNUG Cloud»?

Die «DNUG Cloud» ist unsere zentrale Plattform für die Zusammenarbeit. Sie basiert auf «HCL Connections» und bietet neben Wikis, Blogs und Diskussionsforen auch die Möglichkeit zur Ablage von beliebigen Dateien. Mehr Informationen zur «DNUG Cloud»  findest Du hier:  https://dnug.de/cloud/

Darf jeder die «DNUG Cloud» nutzen?

Die DNUG-Cloud ist unseren Mitgliedern vorbehalten. Falls Du Mitglied bist und noch keinen Zugriff hast, melde Dich gerne via E-Mail bei uns.
Zudem brauchen wir von Dir eine unterschriebene «Cloud Nutzungsvereinbarung». Das entsprechende Formular findest Du HIER.

Was ist das «DNUG Lab»?

Damit sich unsere Mitglieder schnell, einfach und kostenlos ein Bild der neuesten Features machen können, wurde das «DNUG Lab» geschaffen. Dieses Lab ist eine Umgebung, in der unsere Mitglieder neue Versionen und Funktionalitäten zu den für DNUG relevanten Produkten testen kann. Mehr Informationen zum «DNUG Lab» findest Du HIER.

Auf welchen Social Media Kanälen finde ich DNUG?

Wir sind auf vielen Kanälen präsent, allerdings nicht gleich aktiv. Du findest uns auf LinkedIn, Facebook, Slideshare, YouTube, Flickr, Xing, Slack und X.

Kann ich die Veranstaltungen der DNUG in meinen Kalender importieren (iCal-Feeds)?

Kannst Du. Die folgende URL ist Dein Freund:  https://dnug.de/?ical=de

Verschickt DNUG Newsletter und wenn ja, wie kann mich da an- oder auch wieder abmelden?

HIER kannst Du Dich für unseren monatlichen Newsletter wie auch für die Info-Mails zu unseren verschiedenen Stammtischen anmelden.

Die Links zur Änderung Deines Interessenprofils sowie zur Abmeldung von unserem Newsletter wird bei jedem Versand mitgeschickt.

Ich habe eine Frage, auf die ich hier keine Antwort finde, an wen kann ich sie richten?

Für Fragen gleich welcher Art kannst Du uns gerne via E-Mail kontaktieren.

Was ist der DNUG Sametime-Service?

„Sametime“ ist die Online Collaborations-Plattform von HCLSoftware. Man kann damit den Online-Status der angemeldeten Personen sehen, Einzel- oder auch Gruppen-Chats und auch Video-Konferenzen machen.
Wir als DNUG betreiben eine Sametime-Umgebung (https://sametime.dnug.de) und stellen diese unseren Mitgliedern kostenfrei zur Verfügung. Genutzt werden kann Sametime via Browser, von mobilen Devices aber auch in HCL Notes.

Für wen steht der DNUG Sametime-Service zur Verfügung?

Die Nutzung des Services ist nicht an eine DNUG-Mitgliedschaft gebunden, aber nur DNUG-Mitglieder können Meetings initieren.

Wie kann ich Zugriff auf den DNUG Sametime-Service bekommen?

Um den DNUG Sametime-Service zu nutzen wird ein DNUG-Account benötigt. Die Registration dafür erfolgt HIER.

Wie ist das mit der Mehrwertsteuer bei den Kosten für die Mitgliedschaft?

Für diese Frage gibt es gleich sechs Antworten. Als DACH-Organisation haben wir zum einen Mitglieder in Deutschland, Österreich und in der Schweiz, zum anderen kennen wir sowohl Firmen- als auch persönliche Mitglieder. Drei Länder, mit jeweils zwei Varianten, ergeben die erwähnten sechs Antworten.

Deutschland: Sowohl bei Firmen- als auch bei persönlichen Mitgliedern müssen wir bei der Verrechnung des Mitgliedsbeitrags die Mehrwertsteuer ausweisen und in Rechnung stellen. Im Gegensatz zu persönlichen Mitgliedern können Firmen-Mitglieder die ausgewiesene Mehrwertsteuer allerdings wieder geltend machen.

Österreich: Sowohl Firmenmitglieder als auch persönliche Mitglieder (Selbständige oder Freiberufler) in Österreich können uns Ihre Umsatzsteuer-ID bekannt geben. Sofern uns diese zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung vorliegt, können wir den Mitgliedsbeitrag netto in Rechnung stellen. Die Verpflichtung zur Entrichtung der Umsatzsteuer wird im Rahmen des sogenannten «Reverse-Charge» Verfahrens auf das Mitglied übertragen. Persönliche Mitglieder ohne Umsatzsteuer-ID können das Reverse-Charge Verfahren nicht nutzen. Bei diesen Mitgliedern wird somit die Mehrwertsteuer bei der Verrechnung des Mitgliedsbeitrages ausgewiesen und in Rechnung gestellt.

Schweiz: Sowohl Firmenmitglieder als auch persönliche Mitglieder (Selbständige oder Freiberufler) in der Schweiz können uns Ihre Umsatzsteuer-ID bekannt geben. Sofern uns diese zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung vorliegt, können wir den Mitgliedsbeitrag netto in Rechnung stellen. Die Verpflichtung zur Entrichtung der Umsatzsteuer wird im Rahmen des sogenannten «Reverse-Charge» Verfahrens auf das Mitglied übertragen. Persönliche Mitglieder ohne Umsatzsteuer-ID können das Reverse-Charge Verfahren nicht nutzen. Bei diesen Mitgliedern wird somit die Mehrwertsteuer bei der Verrechnung des Mitgliedsbeitrages ausgewiesen und in Rechnung gestellt.

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