Der Vorstand der DNUG kann sich laut Satzung eine Geschäftsordnung geben. Der Vorstand der DNUG, derzeit bestehend aus Frau Annette Zeller, Herren Helmut Sproll, Kevin Dallmann und Matthias Weichhold hat auf Basis der Geschäftsordnung von August 2006 diese Geschäftsordnung erarbeitet.
Der Vorstand entscheidet im Gremium:
Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlungen satzungsgemäß ein. Auf der Mitgliederversammlung berichtet der Vorstand über das vergangene Vereinsjahr, die Mitgliederentwicklung und die Finanzlage des DNUG e.V. Darüber hinaus wird über folgende Dinge abgestimmt:
– Entlastung des Vorstands
– Genehmigung des Haushaltsplans für das kommende Vereinsjahr
– Alle 2 Jahre: Wahl eines neuen Vorstands
– Unregelmäßige Abstimmungen wie Satzungsänderungen, Anpassung von Mitgliedsbeiträgen, etc.
Bei jeder Abstimmung hat jedes stimmberechtigte Mitglied eine Stimme. Diese Stimme kann an ein anderes stimmberechtigtes Mitglied oder einen Stimmrechtsvertreter übertragen werden. Bei Übertragung der Stimme hat der Übertragende die Wahl, ob er seinen Vertreter vorgibt, wie seine Stimme bei den einzelnen Punkten anzuwenden ist oder ob der Vertreter darüber entscheiden darf. Sofern nicht anders geregelt gilt eine Abstimmung als angenommen/genehmigt, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen die Anzahl der Nein-Stimmen überwiegt. Enthaltungen werden nicht mitgezählt. Bei Gleichheit der Ja- und Nein-Stimmen wird so lange wiederholt abgestimmt, bis eine Entscheidung gefällt ist. Auf Antrag kann jede Abstimmung in geheimer Form durchgeführt werden.
Bei der Entlastung des Vorstands übergibt der Versammlungsleiter die Leitung der Versammlung an eine Person außerhalb des Vorstands des DNUG e.V. Diese Person leitet dann die Abstimmung zur Entlastung des Vorstands. Der amtierende Vorstand hat bei dieser Abstimmung kein Stimmrecht. Entlastet wird der Vorstand als Ganzes, keine Einzelpersonen.
Bei der Wahl des Vorstands wird über jeden Kandidaten im Abstimmungsmodus aus 5.1 abgestimmt. Jeder Kandidat, der mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält, ist zum Vorstand gewählt. Sofern mehr Kandidaten als Vorstandsposten zur Wahl stehen, entscheidet die Anzahl Ja-Stimmen, wer in den Vorstand des DNUG e.V. gewählt wird. Hierbei gewinnen die Kandidaten mit den meisten Ja-Stimmen die Wahl. Der Kandidat gilt als gewählt, wenn er die Wahl annimmt. Bei Nichtannahme der Wahl rücken automatisch die Kandidaten in Reihenfolge der Anzahl Ja-Stimmen nach.
Sofern genauso viele oder weniger Kandidaten wie Vorstandsposten zur Wahl stehen, kann die Wahl des Vorstands auf Antrag des Versammlungsleiters als Blockwahl durchgeführt werden. In diesem Fall wird in einem Wahlgang über die gesamte Gruppe der Kandidaten abgestimmt. Über die Durchführung als Blockwahl muss abgestimmt werden, bei einfacher Mehrheit wird die Wahl als Blockwahl durchgeführt. Die Kandidaten gelten als gewählt, wenn die Blockwahl die einfache Mehrheit an Ja-Stimmen gegenüber den Nein-Stimmen erzielt und die Kandidaten diese Wahl annehmen. Enthaltungen werden nicht gezählt. Bei Gleichheit der Ja- und Nein-Stimmen wird die Blockwahl so lange wiederholt, bis ein Ergebnis erzielt wird. Bei Mehrheit der Nein-Stimmen wird in einem weiteren Wahlgang über die Kandidaten einzeln abgestimmt.
Die Vorstände stimmen sich regelmäßig untereinander, mit den Team-Mitgliedern und Fachgruppen sowie der HCL in Online-Calls oder persönlichen Meetings vor Ort ab. Die Organisation dieser Abstimmungen obliegt dem Vorstand. Hierbei gelten folgende Richtwerte:
– Vorstand untereinander: Alle 14 Tage
– Vorstand und Fachgruppen: Einmal im Monat
– Vorstand und Team: Einmal im Monat
– Vorstand und HCL: Einmal im Monat
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